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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 25. Juli 2026

Die Stadt Lohr a.Main ist bemüht, die Website des Starthouse Spessart im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website starthouse.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) zu 99.2% kompatibel. Grundlage der Bewertung ist eine Analyse der Kommunikationsberatung Bjoern Habegger auf Basis der Konformitätsanforderungen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die 0.8% beziehen sich auf einzelne Designelemente und Theme-Dateien, deren Funktion nicht für die Verwendung der Webseite durch den User notwendig sind.

Feedback und Kontakt

Sie sind auf Barrieren gestoßen oder benötigen Inhalte dieser Website in einem barrierefreien Format? Dann melden Sie sich gern bei uns:

Starthouse Spessart — Digitales Gründerzentrum
Vorstadtstraße 12
97816 Lohr a.Main
E-Mail: starthouse@lohr.de
Telefon: +49 09352 848-600

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir auf Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagiert haben, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München